Sturm-und Unwetterschäden

Kurzfristige Einsätze u. Notdienst

Hat der Sturm einen Schaden am Dach angerichtet?
Regent es rein oder wurde ein Frostschaden entdeckt?

Wir haben die aktuelle Wetterlage im Blick und helfen nach größter Möglichkeit schnell und unkompliziert. Je detaillierter der Schaden vorab beschrieben werden kann, desto besser können wir reagieren. 

Richtig handeln im Schadenfall:
Den Schaden meldet man am Besten direkt der Versicherung und dokumentiert den Schaden schriftlich und per Bild. Anschließend sollte der Dachdecker-Fachbetrieb kontaktiert werden. Wir beheben den Schaden dann fachgerecht und schnellstmöglich.

Wir raten grundsätzlich zum einem regelmäßigen DachCheck inkl. Reinigung der Dachrinnen und Wasserabläufe. Entdecke Mängel lassen sich so frühzeitig beheben und oftmals deutlich höhere Schäden und Summen können vermieden werden.
Zudem hat man bereits einen Fachbetrieb seines Vertrauens als Kontaktadresse.

Wichtige Hinweise zur Abrechnung:
Die Behebung von Sturmschäden oder sonstige dringliche Reparaturleistungen werden häufig am Wochenende oder außerhalb der üblichen Geschäftszeit benötigt und sind nicht planbar und mit höherem Aufwand und Kosten verbunden. Oder es müssen geplante Projekte verschoben werden.
 Wir bitten um Beachtung, dass wir einen Notdienstaufschlag* (siehe Seitenende) berechnen müssen. Abrechnungsgrundlage ist nicht der Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern der Zeitpunkt der Ausführung.

Die Notdienstkosten für Schäden, verursacht durch z.B. Hagel oder Sturm, lassen sich häufig mit der Versicherung abrechnen. Der Auftraggeber muss allerdings in Vorleistung gehen. Bedeutet: Der Dachdecker führt seine Arbeiten aus, dokumentiert per Bild und Schrift und stellt diese anschließend dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde erhält die Rechnung und hat diese mit dem angegebenen Zahlungsziel zu überweisen.
Danach reicht der Kunde die Rechnung mit der Dokumentation bei der Versicherung ein. Diese wird den Vorgang prüfen und ggfls. eine Zahlung gemäß vereinbarten Bedingungen an den Kunden vornehmen.
Es ist nicht statthaft, den Rechnungsstellen auf Bearbeitungszeiten seitens der Versicherung zu verweisen. Mit erbrachter Leistung ist auch die Vergütung fällig

Akute Probleme und unsere Lösung 

Soforthilfe Sturmschaden

  • Schadensbegutachtung vor Ort
  • Wesentliche Reparaturdurchführung um die Immobile vor weiteren Schäden zu schützen

Abdichtung Leckagen

  • Schneller Schutz vor eindringendem Wasser, bis eine umfangreiche Instandsetzung erfolgen kann

Leckortung 

Nicht jede Undichtigkeit ist auf den ersten Blick zu erkennen. Wir machen uns auf die Suche und finden eine Lösung.

*Notdienstaufschlag

Montag bis Freitag zwischen 08:00 - 16.00 Uhr : 15%
Montag bis Freitag nach 16:00 Uhr: 30% 
Samstags: 40% 
Sonntags: 100% 
Gesetzliche Feiertage: 150% 

Der Notdienstzuschlag wird auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Die erste angefangene Stunde wird immer voll berechnet. Darüber hinaus im Viertelstundentakt.